Von unserer langjährigen Praxis im Ordnungswidrigkeitenrecht profitieren nicht nur Mandanten, denen bußgeldbewehrte Verstöße im Straßenverkehr vorgeworfen werden. Denn nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Betätigung sind heute „durchreguliert“ und bringen unkalkulierbare Bußgeldrisiken für die Adressaten der Vorschriften mit sich.
So sind beispielsweise auch die sogenannte Unternehmensgeldbuße, wichtige Vorschriften zur Gewinnabschöpfung oder die Ahndung von Aufsichtspflichtverletzungen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
All das macht das Ordnungswidrigkeitenrecht zu einem für uns wichtigen Beratungsfeld.
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